06. August 2020 Thema: Pressemeldungen Von Sven Bortlisch
Klageerhebung gegen die Bezirksregierung Düsseldorf lenkt nur von fehlenden Lösungen der Verwaltung für die Probleme des ÖPNV ab
Anlässlich der Berichterstattung über die Klageerhebung der Stadt Mülheim gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf wegen deren Weigerung, dem Stilllegungsantrag der Stadt für die Straßenbahnlinie über den Kahlenberg zuzustimmen und zugleich auf die Rückzahlung von Fördermitteln zu verzichten, zeigt sich die SPD-Fraktion im Rat der Stadt einmal mehr irritiert ob des unabgestimmten und irrlichternden Agierens der Planungsverwaltung.
„Der Stilllegungsbeschluss für den Kahlenbergast ist vorbehaltlich einer Wirtschaftlichkeitsprüfung getroffen worden. Das heißt: Nur wenn die betrieblichen Einsparungen größer ist als die Summe der voraussichtlich zurückzuzahlenden Fördermittel, kann vor Auslaufen der Liniengenehmigung stillgelegt werden – sofern die Bezirksregierung zustimmt„, erinnert Daniel Mühlenfeld, nahverkehrspolitischer Sprecher der Fraktion an die geltende Beschlusslage. Zu keinem Zeitpunkt aber habe die Planungsverwaltung zu erkennen gegeben, dass sie gedenke, gegen einen Bescheid der Bezirksregierung zu klagen, sollte dieser nicht im Sinne der Stadt ausfallen. „Hier wäre es aus unserer Sicht geboten gewesen, die Politik zumindest vorab über die Absicht der Klageerhebung in Kenntnis zu setzen, nachdem der Kahlenbergast in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses noch einmal ausdrücklich Thema war.“
Eingedenk zahlreicher ähnlich gelagerter Präzedenzfälle zeigt sich die SPD-Fraktion jedoch nicht wirklich überrascht über das Handeln des Planungsdezernenten: „Wohin diese Art aktionistischer Hektik ohne Struktur und Strategie führt, ist den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt immer wieder vor Augen geführt worden – man denke nur an das Scheitern des Friedhofentwicklungskonzepts, die Untätigkeit in Sachen Klimaschutz und beim Wohnungsbau, die Verschleppung der Rumbachsanierung, die desaströse Nahverkehrsplanung zum ‚Netz 23‘ und jüngst die peinlichen Fehltritte bei der Kommunikation zum Gewerbeflächenkonzept„, erinnert SPD-Fraktionsvorsitzender Dieter Spliethoff an die ganz besondere Leistungsbilanz des zuständigen Dezernenten.
Diese setzt sich mit der unabgestimmten Klageerhebung in Sachen Kahlenbergast nahtlos fort. „Dabei ist ein solches Vorgehen aus unserer Sicht in mehrerlei Hinsicht unklug: Erstens ist der Ausgang des Verfahrens ungewiss, die Verfahrenskosten reichen aber gewiss aus, um mindestens ein Jahresdefizit des Straßenbahnbetriebs auf dem Kahlenbergast auszugleichen. Zweitens scheint eine juristische Auseinandersetzung kaum geeignet, für die Zukunft eine sachorientierte Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung beim wichtigen Thema Nahverkehrsplanung in Mülheim zu befördern„, so Daniel Mühlenfeld.
Darüber hinaus hat die Planungsverwaltung noch immer nicht ihre eigentlichen Hausaufgaben in Sachen ÖPNV gemacht. Noch immer fehlt es an Ergebnissen zu grundlegenden Prüfaufträgen und an substanziellen Vorschlägen für eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans. „Erst wenn diese inhaltlichen und planerischen Grundlagen bereitet sind, macht es Sinn, über die die Zukunft einzelner Linienführungen abschließend zu diskutieren. Der Planungsdezernent stellt dieses Vorgehen einmal mehr von den Füßen auf den Kopf, indem er sich auf Nebenkriegsschauplätzen verzettelt, anstatt seine eigentliche Arbeit zu machen – und das heißt: einen diskussionsfähigen Entwurf für einen neuen Nahverkehrsplan vorzulegen„, sagt Daniel Mühlenfeld, der zugleich daran erinnert: „Aus den Reihen der Politik sind in den zurückliegenden Jahren mehrere, sehr konkrete Ausarbeitungen für ein verändertes Nahverkehrsangebot vorgelegt worden. Die Planungsverwaltung hat alle diese Konzepte in Bausch und Bogen verworfen, ist aber eigene Ideen schuldig geblieben, wenn man von dem skizzenhaften Konzeptentwurf namens ‚Netz 23‘ einmal absieht.„
Für die kommende Sitzung des Wirtschaftsausschusses erwartet die SPD-Fraktion eine aktuelle Berichterstattung über die Zeitplanung für die Aufstellung des neuen Nahverkehrsplans, eine Erläuterung, wann die Ergebnisse der ausstehenden Prüfaufträge zu erwarten sein werden und eine ausführliche Erläuterung zu den Hintergründen der nun erhobenen Klage.